23
Feb 12
Als Onlineshop-Betreiber oder Online-Verkäufer (bei ebay, amazon usw.) wird man häufig mit dem Thema Abmahnung konfrontiert. Vieles ist im Onlinehandel zu beachten was die Kennzeichnung der Produkte angeht, die Darstellung / Auszeichnung der Preise, Formulierungen in den Rechtstexten und so weiter. Einen guten Beitrag zu diesem Thema hab ich bei heise-online gelesen, welcher die aktuellen Top Ten der häufigsten Abmahngründe auflistet. Dies kann einem dabei helfen den eigenen Online-Shop oder die Aktionen auf ebay oder amazon zu überarbeiten und solchen Abmahnungen vorzubeugen.
Den Artikel findet Ihr hier: Die Top Ten der häufigsten Abmahngründe
07
Mrz 11
Wie der Händlerbund am 04.03.2011 mitteilte, ist es mal wieder notwendig die verwendeten AGB in seinem Onlineshop zu überprüfen. Der Grund hierfür ist das Urteil vom 22.02.2011 des Oberlandesgerichtes Brandenburg (Az: 6 U 80/10). Dieses ist der Auffassung die 40,00€ -KLausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen um das Wort “regelmäßig” zu erweitern, damit gemäß § 357 Abs. 2 S. 3 BGB nicht pauschal alle Rücksendekosten auf den Verbraucher übertragen werden können.
Als Onlinehändler heißt das natürlich, daß man mal wieder seine AGB überarbeiten muß, um nicht Gefahr zulaufen eine Abmahnung zu erhalten.
Genauere Infos vom Händlerbund findet man hier: Link zum Artikel
03
Feb 11
Wie gestern am 02.02.2011 der Händlerbund in einer Infomail mitteilte, mahnt die Allmedia GmbH derzeit Onlinehändler ab, die in ihrer Datenschutzerklärung nicht über die Verwendung eines Facebook-PlugIn informieren. Unter dem Facebook-PlugIn verstehen die Abmahner anscheinend Funktionen zum Anzeigen der “Gefällt mir”-Buttons, der Kommentarfunktion usw. Also alle die Funktionen die eine Verbindung zu Facebook aufbauen kommen hier wohl in Betracht.
Was ist nun zu tun?
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